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>1. Versand durch privaten Verkäufer – wer trägt das Risiko bei versichertem Versand? > >bei versichertem Versand gilt bei einem Privatverkauf in Deutschland grundsätzlich: > >Der Käufer trägt das Risiko ab dem Moment, in dem der Verkäufer das Paket an den Versanddienstleister übergeben hat (§ 447 BGB). > >⸻ > >2. Was bringt dann ein „versicherter Versand“? > >Ein versicherter Versand bedeutet: >?•?Der Versanddienstleister haftet im Verlustfall (je nach Dienstleister und Versandart meist bis 500 €). >?•?Es gibt eine Sendungsverfolgung und oft eine Zustellbestätigung. >?•?Im Schaden- oder Verlustfall kann eine Erstattung beantragt werden. > >ABER: > >Nur der Absender (also der Verkäufer) kann die Verlustmeldung einreichen und die Versicherung in Anspruch nehmen. > >⸻ > >3. Fazit: Wer muss sich kümmern? > >Trotz des Risikoübergangs auf den Käufer gilt in der Praxis: >?•?Der Verkäufer muss den Schaden beim Versanddienstleister melden, da nur er der Vertragspartner des Versandunternehmens ist. >?•?Der Käufer hat zwar rechtlich das Risiko, kann aber alleine nichts unternehmen, wenn der Verkäufer nicht mitmacht. > >Deshalb: >?•?Ein seriöser Verkäufer wird sich trotz Risikoübergang darum kümmern, den Versanddienstleister zu kontaktieren und den Schaden zu melden. >_______ > >Ich wusste es auch nicht und dachte, der Verkäufer steht in der Pflicht, puhh… > >Aber, Snaketales ist, wie wir alle hier, ein sehr lieber Verkäufer, hat mir das Geld zurücküberwiesen und kümmert sich (weil ich es nicht kann) um die Rückerstattung durch den Versanddienstleister. > >Ich ziehe meinen Hut vor ihm und danke Ihm, dass er mir das Geld retour überwiesen hat. > >Und ich hoffe, wenn jemand anderem etwas ähnliches passiert, dass diese Leute sich dann genauso verhalten und sich einig werden :-) > >Bussi an alle ;-)
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