Thema:
ChatGPT sagt: flat
Autor: M@X
Datum:02.07.25 22:07
Antwort auf:Re:Klarstellung zum Versand der Nintendo Switch OLED von jabbathehutt

1. Versand durch privaten Verkäufer – wer trägt das Risiko bei versichertem Versand?

bei versichertem Versand gilt bei einem Privatverkauf in Deutschland grundsätzlich:

Der Käufer trägt das Risiko ab dem Moment, in dem der Verkäufer das Paket an den Versanddienstleister übergeben hat (§ 447 BGB).



2. Was bringt dann ein „versicherter Versand“?

Ein versicherter Versand bedeutet:
?•?Der Versanddienstleister haftet im Verlustfall (je nach Dienstleister und Versandart meist bis 500 €).
?•?Es gibt eine Sendungsverfolgung und oft eine Zustellbestätigung.
?•?Im Schaden- oder Verlustfall kann eine Erstattung beantragt werden.

ABER:

Nur der Absender (also der Verkäufer) kann die Verlustmeldung einreichen und die Versicherung in Anspruch nehmen.



3. Fazit: Wer muss sich kümmern?

Trotz des Risikoübergangs auf den Käufer gilt in der Praxis:
?•?Der Verkäufer muss den Schaden beim Versanddienstleister melden, da nur er der Vertragspartner des Versandunternehmens ist.
?•?Der Käufer hat zwar rechtlich das Risiko, kann aber alleine nichts unternehmen, wenn der Verkäufer nicht mitmacht.

Deshalb:
?•?Ein seriöser Verkäufer wird sich trotz Risikoübergang darum kümmern, den Versanddienstleister zu kontaktieren und den Schaden zu melden.
_______

Ich wusste es auch nicht und dachte, der Verkäufer steht in der Pflicht, puhh…

Aber, Snaketales ist, wie wir alle hier, ein sehr lieber Verkäufer, hat mir das Geld zurücküberwiesen und kümmert sich (weil ich es nicht kann) um die Rückerstattung durch den Versanddienstleister.

Ich ziehe meinen Hut vor ihm und danke Ihm, dass er mir das Geld retour überwiesen hat.

Und ich hoffe, wenn jemand anderem etwas ähnliches passiert, dass diese Leute sich dann genauso verhalten und sich einig werden :-)

Bussi an alle ;-)


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