Antwort auf den Beitrag "Re:Macht mal einen RK-Thread für euch auf! / nt" posten:
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>>>>>Aber klar, ihr habt ja alle eine Kopie vom Spiel zu Hause. Ist nichts gegen zu sagen, ihr Unschuldslämmer! ;( >>>> >>>>Also Pascal würde ich da mal rausnehmen, der hat sich schon Lizenzen für uralte Sachen besorgt, nur um da sauber zu sein. >>> >>>Er hat’s ja auch geschrieben... >>> >>>Trotzdem: Nintendo verkauft nicht nur Software. Wer meint, er sei schon mit dem gekauften Spiel aus dem Schneider, darf mal darüber nachdenken. >> >>Rechtlich ist man bei Switch-Roms sowieso nicht aus dem Schneider, denn das, was da im Emulator läuft, ist KEINE erlaubte private Sicherungskopie, wie man sie früher bei der PSX oder PC-CD-Roms und Disketten erstellen konnte. Und ich kenne den Emulator nicht, vermute aber, dass der auf Teile des Switch-OS zurückgreift. Da wird's dann richtig haarig. Nintendo kann theoretisch immer Unterlassung verlangen. Der Schadensersatzanspruch entfällt halt mglw., wenn man ne offizielle Kopie und ne echte Switch hat. Nutzen darf man das Rom aber nicht. > >Afaik ist es ja so, dass man eine private Kopie machen darf, insofern man dafür keinen Kopierschutz umgehen muss. Gibt es eine für den Anwender verständliche Definition, wann ein Kopierschutz vorhanden ist und ab welchen Punkt ich ihn umgehe? Es ist als Anwender ja nicht wirklich ersichtlich,ob eine Software einen Kopierschutz besitzt oder nicht (gilt ein proprietäres Format wie "Switch-Karte" bereits als Kopierschutz?). Wenn man eine gehackte Switch hat, kann man mittels Homebrew-Software von der Switch aus die eigenen Switch-Spiele dumpen. Wäre das legitim? Oder umgehe ich mit der Installation/Ausführung der Homebrew-Software bereits eine Umgehung des Kopierschutzes?
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