Antwort auf den Beitrag "Re:Verspäteter Aprilscherz auf Gamefront.de?" posten:
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>>>[i:Monster Energy geht gegen Indie-Entwickler wegen der Verwendung des Wortes "Monster" vor >>> >>>04.04.23 - Der Energydrink-Hersteller Monster Energy hat erneut einen Entwickler von Videospielen wegen des Wortes "Monster" im Spieltitel angegriffen. >>> >>>Glowstick Entertainment, die das Spiel Dark Deception Monsters & Mortals (PC) entwickelt haben, erhielt Vergleichsbedingungen von Monster Energy. Sie besagen, dass das Studio kein weiteres Spiel mit einer Variation des Wortes "Monster" benennen darf, wenn es den aktuellen Namen verwenden möchte. >>> >>>Glowstick Entertainment wird den Fall bekämpfen und alles, was es von den Anwälten von Monster Energy erhält, weitergeben, damit andere Entwickler, die von dem Konzern belästigt werden, deren Taktik kennen. Dies ist nicht das erste Mal, dass Monster Energy gegen Entwickler wegen des Wortes "Monster" im Spieltitel vorgeht. >>> >>>Das letzte Mal passierte so etwas im Jahr 2020, als die Getränkemarke mit Ubisoft wegen des Namens Gods and Monsters - dem ursprünglichen Namen für Immortals Fenix Rising - aneinandergeriet. Damals behauptete Monster, dass die Marke zu ähnlich sei und die Nutzer verwirren würde. >>> >>>Ob Monster Engery auch gegen Monster Hunter (Capcom), Monster Rancher (Koei Tecmo) oder Monster World (Sega) vorgehen wird, bleibt abzuwarten.] >>> >>>Haben die Brausepenner etwa das Wort "Monster" erfunden oder warum ist so ein Schwachsinn überhaupt möglich? >> >>Verstehe ich auch nicht. Nach der Logik hätte z.B. SNK die Getränkehersteller wegen "King of Monsters" verklagen sollen, weil es ja weit vor dem Getränk erschienen ist. > >Aber nur, wenn sie das selbst als Marke angemeldet haben. Das ist die Crux am Markenrecht. Es hat sich ja auch damals jemand (meine sogar ein Jura-Student) erfolgreich "Ballermann" schützen lassen, obwohl der Begriff schon längst bekannt war. Darum geht's bei Marken aber (im Gegensatz zu Designs oder Patenten) aber nicht. > >Und bei einer bekannten Marke - davon wird man bei Monster Energy wohl ausgehen müssen - erstreckt sich der Markenschutz auch auf Waren- und Dienstleistungen, für die die Marke gar nicht eingetragen ist. Das einzige Argument was mir da noch neben mangelnder Verwechslungsgefahr einfiele wäre zu argumentieren, dass sich der Markenschutz von Monster nicht auf Games mit Monstern erstrecken kann, weil das rein beschreibend für Games mit Monstern oder jedenfalls nicht unterscheidungskräftig ist und hinsichtlich Games auch keine Bekanntheit der Marke Monster vorliegt. Mich würde mal interessieren, welche Kanzlei dahintersteckt.
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