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>>Ja, das sollte gesetzlich geändert werden, > >Bringt nichts. Hast du mal gecheckt, ob es dazu nicht schon Gesetze gibt? Hierzulande ist die Arbeit nach dem Arbeitszeitgesetz begrenzt (§ 3 ArbZG: 8 h werktäglich im Durchschnitt, wobei das ArbZG von einer 6-Tage-Woche ausgeht, die acht Stunden werktäglich müssen also auf eine 5-Tage-Woche umgerechnet werden, im Schnitt sind nach meiner Rechnung 9,6 h Arbeit am Tag zulässig). > >Jedenfalls: in kaum einer Großkanzlei werden diese Zeiten für die angestellten Anwälte eingehalten, und es ist jetzt nicht so, dass das ArbZG dort niemandem bekannt wäre. > >Die Jobs, in denen es zu solchen Zeiten kommt, suchen sich die Arbeitnehmer in aller Regel freiwillig aus.
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