Antwort auf den Beitrag "Re:BPjM macht es sich zu leicht" posten:
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>>>Und wenn man es noch 10mal in dem Thread hier schreibt. Lootboxen sind kein Glücksspiel [b:im Gesetzessinne]. Von daher finde ich es befremdlich in diesem Kontext irgendwas offizielles zu zitieren. Erst recht wenn es an der ersten Hürde scheitert die ich oben markiert habe. >> >>Es ist doch durchaus legitim, einen Gesetzestext zu zitieren, der Kinder- und Jugendliche vor Glückspielen schützen soll, hier aber nicht greift. > >Dann sollte man sich zunächst mal der fundamentalen Frage stellen was ein Glücksspiel ist. >Nur die Tatsache dass "Glück im Spiel ist" (hahahaha!) scheint nicht zu langen. Sonst wäre ein Austernkauf auf dem Fischmarkt nichts anderes. (man sehe mir das Beispiel nach) > >>Ein Grund mehr für die BPjM "Alarm!" zu schreien und eine Anpassung der Gesetzeslage anzuregen. >> >>"Ist nach geltender Gesetzeslage nicht verboten, end of story" kann ja wohl nicht die Lösung sein. > >Nein, natürlich nicht. >Das schreibe ich auch nicht. Anzuregen dass man Gesetze anpasst ist legitim. > >Diese zu zitieren um daraus eine Anwendung auf Lootboxen abzuleiten ist es nicht. > >gruß
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