Antwort auf den Beitrag "Re:Lesenswerter Artikel zu der Zensurgeschichte" posten:
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>>Nur rein Theoretisch: Könnten die kleinen Läden, die sich nicht um die Rückrufaktion scheren, nicht für den Verkauf verklagt werden? > >So weit ich weiß, ja. Zumindest, wenn sie nicht glaubhaft versichern können, davon nichts gewusst zu haben und/oder das Gericht keine "geringe Schuld" gem. §86a BGB Abs. 4 erkennen will. > >spyro
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