Thema:
Re:Scheißverein /nt flat
Autor: Phil Gates
Datum:05.03.24 10:15
Antwort auf:Re:Scheißverein /nt von suicuique

>>Was würdest Du sagen, wenn jemand ein von Dir aktuell kommerziell vertriebenes Gerät emuliert und ermöglicht, dass von Dir aktuell kommerziell vertriebene Software "kostenlos" gezockt werden kann?
>
>Gerade Du müsstest wissen dass Emulatoren per se nie Gegenstand eines Rechtsstreits sind.
>Ganz egal ob das System aktuell oder nicht ist.
>


Doch, klar sind sie das, sofern wie in dem Ast mit K!M besprochen das kopierte BIOS gleich mitgeliefert wird. Selbst wenn das bei Yuzu nicht so ist, so erfordert der Einsatz von Yuzu nach meinem Verständnis jedenfalls, dass man ein kopiertes BIOS irgendwo „besorgt“. War das bei den Wii-Hacks damals nicht auch so? Weiß es nicht mehr, war da nie so tief drin. Man könnte auch über Ansprüche aus UWG (nicht Urheberrecht) nachdenken.


>>Das SNES verkauft Nintendo nicht mehr. Deshalb dulden sie entsprechende Emulatoren vermutlich, weil ein  Rechtsstreit in keinem Verhältnis stünde. Da wird auch kein Kopierschutz umgangen, die Spiele damals hatten keinen Kopierschutz, wenn man mal vom Formfaktor der Module absieht.
>
>Dann muss ich wohl die SNES Cartridges mit copy Protection geträumt haben.
>Oder dass zb die ganzen Capcom CPS2 PCBS (ARCADE) copyprotected waren. Und zwar so gut dass es Jahrzehnte gedauert hat es zu knacken.
>


Ok, war mir neu.

>>Bei der Switch muss man aber erst einmal einen speziellen Code "injecten", damit Raubkopien laufen. Das erlaubt Yuzu und das ist illegal.
>
>Steht das im Urteil so drin?
>Progamme lassen Code zu. Was du injecten nennst. Das ist illegal?


Es gibt kein Urteil. Die haben sich verglichen. Und mit injecten meine ich, dass man mit einem gültigen Code einer Software und Konsole den Kopierschutz aushebelt. Erneut, wenn das der falsche Terminus ist, ich bin kein Programmierer und auch kein Emu-Freak.

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